Ashley Judd: Sie kann Weinstein verklagen

Ashley Judd: Sie kann Weinstein verklagen

Ashley Judd hat das Recht gewonnen, eine Klage wegen sexueller Belästigung gegen Harvey Weinstein zu verfolgen.
Die 52-Jährige behauptete in einer im April 2018 eingereichten Klage, sie habe eine Rolle in ‚Der Herr der Ringe‘ nicht bekommen, nachdem sie die sexuellen Forderungen des in Ungnade gefallenen Filmmoguls abgelehnt hatte. Ursprünglich wurde die Klage der Schauspielerin vom Gericht nicht weiter verfolgt, nachdem ein Richter entschieden hatte, dass ihre Produzenten-Schauspieler-Beziehung nicht dem Gesetz unterliege und Weinstein, der kürzlich wegen anderen Missbrauchsvorwürfen zu 23 Jahren Haft verurteilt wurde, keine Macht über ihre Karriere hatte, als er sie Mitte der 1990er-Jahre in sein Hotelzimmer einlud.

Nachdem Ashley jedoch Berufung eingelegt hatte, um das Urteil zu ändern, hob das Drei-Richter-Gremium des 9. Berufungsgerichts die Entscheidung am Mittwoch (29. Juli) auf und erlaubte der Schauspielerin, rechtliche Schritte einzuleiten. Richterin Mary H. Murguia sagte: "Ihre Beziehung bestand aus einem inhärenten Machtungleichgewicht, in dem Weinstein aufgrund seiner beruflichen Position und seines Einflusses als Top-Produzent in Hollywood einzigartig positioniert war, um Zwang oder Einfluss auf Judd auszuüben. Daher hat das Landgericht einen Fehler begangen, als es Judds Klage wegen sexueller Belästigung abwies." Der Fall wird nun also an das Amtsgericht zurückgehen und alle Klagen werden weitergeführt.

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