Jan Böhmermann: Neues Urteil über sein Schmähgedicht

Jan Böhmermann: Neues Urteil über sein Schmähgedicht

Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann bleibt weiterhin in Teilen verboten.
Der Satiriker muss sich selbst zwei Jahre nach der Aufführung des Schmähgedichts in seiner ZDF-Sendung ‚Neo Magazin Royale‘ immer noch mit den Konsequenzen herumschlagen. Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem Berufungsverfahren das Urteil der Vorinstanz bestätigt, dass wesentliche Passagen in dem Gedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan die "personale Würde angreifen" und daher rechtswidrig sind. Beide Parteien hatten zuvor Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.

Als Grundlage für das Urteil dient die Annahme, dass Satire nicht zwangsläufig Kunst darstellt. "Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist", erklärte der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats, Andreas Buske, in der Urteilsverkündung. "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht." Gegen das Urteil darf keine Revision eingelegt werden, wogegen allerdings noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Beschwerde eingelegt werden darf.

Für den bissigen Böhmermann soll das dennoch nicht das Ende der Reise sein. Über seinen Anwalt Christian Schertz ließ er verkünden, dass er notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werde. "Ich bin guten Mutes, dass die Richter dort die Frage, was die Grenzen der Kunstfreiheit sind, in unserem Sinne entscheiden werden", sagte der Jurist gegenüber ‚AFP‘. "Die Kunstfreiheit erlaubt sehr viel."

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