Udo Lindenberg

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"Kein öffentliches Interesse": Stinkefinger-Klage gegen Udo Lindenberg fallengelassen

Udo Lindenberg (76) muss nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, nachdem er in der Hamburger Bürgerschaft einem Abgeordneten den Stinkefinger gezeigt hatte. Die Geste galt dem AfD-Abgeordneten Alexander Wolf, der den Panik-Rocker daraufhin angezeigt hatte.

Die AfD mag den Panikrocker nicht

Der Zwischenfall ereignete sich im September, als dem Musiker von der Hansestadt die Ehrenbürgerwürde verliehen wurde. Er habe "über Jahrzehnte die Musik in unserer Stadt und weit darüber hinaus geprägt", und zwar mit "Rockmusik in deutscher Sprache, mit Melodien und Texten, die zu Bildern werden, die Geschichten erzählen und Botschaften senden" erklärte Bürgermeister Peter Tschentscher beim Festakt im Rathaus. "Er engagiert sich bis heute entschlossen gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Diskriminierung. Er ist Botschafter für Toleranz, Frieden und Freiheit." Das schmeckte dem AfD-Politiker nicht, der in einer Rede Zweifel an Udos künstlerischen Qualitäten anmeldete.

Udo Lindenberg soll Mainstream sein

Udo Lindenbergs Sprache wirke "bemüht", er schwimme mit dem Mainstream, nörgelte Wolf. Daraufhin hatte der neue Ehrenbürger Hamburgs ihm den Stinkefinger gezeigt. Nachdem dieser vergeblich eine Entschuldigung verlangte, zog er wegen Beleidigung vor Gericht — vergeblich, wie sich jetzt herausstellte. Liddy Oechtering, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, machte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur klar: "Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Klage, wenn das öffentliche Interesse hieran bejaht wird. Das ist vorliegend nicht geschehen." Sie verwies auf den Privatklageweg, doch Wolf hat bereits angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Udo Lindenberg wird das vermutlich wenig kratzen.

Bild: Daniel Bockwoldt/picture-alliance/Cover Images

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