Madonna verliert Rechtsstreit um Liebesbrief

Madonna verliert Rechtsstreit um Liebesbrief

Madonna verliert den Rechtsstreit, der den Verkauf ihres Liebesbriefes von Tupac verhindern sollte.
Ein Richter des obersten Gerichtes in Manhatten hat entschieden, dass Madonnas ehemalige Freundin Darlene Lutz mit ihrem Vorhaben, die persönlichen Gegenstände des Stars zu versteigen, fortschreiten darf. Grund dafür sei die überschrittene Verjährungsfrist, innerhalb welcher die ‚Like A Virgin‘-Sängerin ihr Veto gegen den Verkauf hätte aussprechen können. Die Entscheidung des Rechtsprechers, Gerald Lebovits, lautete dabei wie folgt: "Madonna war sich darüber bewusst, dass Lutzt während ihrer Freundschaft im Besitz einiger ihrer persönlichen Gegenstände war. Trotzdem machte die Klägerin vor dem Beginn der Auktion keine Anstalt, die Gegenstände zurückhaben zu wollen."

Daneben fügte Ed Kosinski, der Geschäftsteilhaber des ‚Gotta Have It!‘-Auktionshauses, hinzu: "Für uns war es eine glasklare Angelegenheit. Sie hätte Darlene nicht die Rechte ihrer Gegenstände überschreiben sollen, ohne zu wissen, welche Gegenstände sie damit zum Verkauf stellt." Die Sängerin überschrieb ihrer ehemaligen Freundin die Rechte über die Einzelstücke bereits 2014 und unternahm in den letzten vier Jahren keinen Versuch, diese Entscheidung rückgängig zu machen.

Unter den Gegenständen der im Juli startenden Auktion befinden sich neben dem Liebesbrief des Rappers Tupac Shakur, den er der Sängerin nach ihrer Trennung aus dem Gefängnis zukommen ließ, auch Seidendessous und eine Haarbürste der Sängerin.

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