Taylor Swift erhebt Gegenklage gegen Freizeitparkbesitzer
Taylor Swift hat eine Gegenklage gegen einen Freizeitpark eingereicht.
Die Sängerin wurde vor kurzem von den Besitzern des Evermore Parks in Utah verklagt, die ihr eine Markenrechtsverletzung wegen ihres ‚Evermore‘-Albums und der dazugehörigen Merchandise-Artikel vorwarfen.
Und sie hat nun zurückgeschlagen, indem sie eine eigene Klage einreichte, in der sie die Attraktion beschuldigte, ihre Songs auf ihrem Gelände „ohne Genehmigung oder Lizenzvereinbarung“ zu spielen.
Dokumente, die ‚Rolling Stone’ in der Gegenklage erhalten hat, zeigen, dass die Performance-Rechte-Organisation BMI sich mehrmals an den Evermore Park gewandt hatte, aber erst eine Antwort erhielt, als sie von der bevorstehenden Gegenklage erfuhren.