Sean ‚Diddy‘ Combs: Geschworene wehrt sich gegen ‚beleidigende‘ öffentliche Reaktionen auf Urteil

Diddy – 2023 Met Gala – Avalon
Eine der Geschworenen im Fall von Sean ‚Diddy‘ Combs reagierte nun auf die „beleidigenden“ öffentlichen Reaktionen zum Urteil.
Der 55 jährige Rapper wurde wegen zweier Fälle der Beförderung zur Prostitution im Zusammenhang mit Ex-Freundin Cassie Ventura und einer weiteren Frau, die unter dem Namen ‚Jane‘ aussagte, verurteilt. Von den schwerwiegenderen Anklagen des Menschenhandels und der organisierten Kriminalität wurde er aber freigesprochen. Eine Geschworene wies den Einfluss von Combs‘ Promistatus nun zurück.
Die ungenannte Geschworene sagte zu ‚ABC News‘: „Wir haben über zwei Tage beraten. Unsere Entscheidung basierte ausschließlich auf den vorgelegten Beweisen und dem Gesetz. Wir hätten jeden Angeklagten gleich behandelt, egal wer er ist. Mehr habe ich nicht zu sagen.“
Combs’ Anwältin Anna Estevao bezeichnete das Urteil am Mittwoch (02. Juli) als „riesigen Sieg“ für den ‚I’ll Be Missing You‘-Interpreten, da er der lebenslänglichen Haft entging. Die US-Bezirksrichterin Arun Subramanian lehnte jedoch Kaution ab. Estevao sagte vor dem Gericht: „Das erinnert uns hoffentlich an Mängel im Strafrechtssystem und sollte jeden dazu bringen, Fälle kritisch zu prüfen. Das ist ein großer Sieg. Er wurde vom Menschenhandel und von der RICO-Verschwörung freigesprochen und wird gut schlafen können.“
Combs sitzt seit seiner Verhaftung im September in Brooklyn in Haft, nachdem ihm vorgeworfen wurde, Frauen quer durch die USA zu sexuellen Begegnungen transportiert zu haben. Der Richter wies die Kautionsbitte mit Hinweis auf das Mann Act-Vergehen zurück. Das Gesetz von 1919 untersagte den Transport einer Frau oder eines Mädchens über Staatsgrenzen hinweg „zur Prostitution, Ausschweifung oder anderen unmoralischen Zwecken“. 1986 wurde es geschlechtsneutral formuliert und auf „jegliche sexuelle Aktivität, wegen der jemand strafrechtlich belangt werden kann“, erweitert.
Combs drohen nun bis zu 20 Jahre Bundeshaft; die Urteilsverkündung ist für den 3. Oktober angesetzt.