Gericht entscheidet gegen Meyer-Landrut und Forster im Paparazzi-Streit

Lena Meyer-Landrut – The Voice Studio – Getty
Lena Meyer-Landrut und Mark Forster haben kürzlich einen unerfreulichen Rückschlag vor Gericht erlitten. Die beiden beliebten Musiker, die ihr Familienleben weitestgehend aus der Öffentlichkeit heraushalten, hatten die Verlage Axel Springer und Burda verklagt. Der Grund: Ungefragt veröffentlichte Paparazziaufnahmen, die sie mit ihrem Kind bei einem Spaziergang in der Nähe ihres Wohnorts zeigen. Trotz ihrer wiederholten Beschwerden und rechtlichen Schritte zur Verhinderung dieser Veröffentlichungen fiel das Urteil des Landgerichts Köln in erster Instanz überraschend gegen das Paar. Laut einem Bericht von Übermedien sah das Gericht die Eingriffe in ihre Privatsphäre nicht als schwerwiegend genug an, um Schadensersatz zu rechtfertigen.
Wichtiger Appell für den Privatsphärenschutz
In seinen Schriftsätzen betonte der Anwalt des Paares, Simon Bergmann, dass die wiederholte Veröffentlichung solcher heimlicher Fotografien zu einer „Zwangskommerzialisierung“ ihrer privaten und intimen Lebensbereiche führe. Er stellte klar, dass die Familie ständig von Fotografen verfolgt werde, was für sie eine erhebliche Belastung darstelle. Bergmann wies außerdem darauf hin, dass ein positives Urteil für seine Mandanten ein bedeutendes Signal für den Schutz der Privatsphäre wäre und über diesen Einzelfall hinaus Wirkung zeigen könnte.
Lena Meyer-Landrut (34) steht seit etwa 15 Jahren im Rampenlicht und hat sich immer wieder die Zeit genommen, um dem hektischen Musikgeschäft zu entkommen. In den letzten eineinhalb Jahren war sie jedoch kaum in sozialen Netzwerken aktiv, was bei ihren Fans die Hoffnung auf ein baldiges Lebenszeichen oder eine persönliche Erklärung geweckt hat.




