Zuständigkeit im Fall Ulmen: Spanien oder Deutschland?

Collien Ulmen-Fernandes - 2022 - Getty

Foto (c) Bang Showbiz // Collien Ulmen-Fernandes – 2022 – Getty

Der Prozess Fernandes gegen Ulmen könnte doch in Deutschland verhandelt werden. Im Fall um die schweren Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen rückt eine zentrale Frage zunehmend in den Fokus: Welches Land ist überhaupt zuständig – Spanien oder Deutschland? Nun haben sich Ulmens Anwälte dazu klar positioniert. Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Anzeige, die Fernandes in Spanien erstattet hatte. Gleichzeitig befassen sich inzwischen auch deutsche Behörden wieder mit dem Fall. Die juristische Zuständigkeit war daher lange unklar.

In einem presserechtlichen Schreiben, das der ‚Bunte‘ vorliegt erklärten die Anwälte von Christian Ulmen nun, dass die spanische Staatsanwaltschaft selbst Zweifel an der eigenen Zuständigkeit habe. Wörtlich heißt es, man habe die Information erhalten, dass die Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca beantragt habe, „die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte […] festzustellen und das Verfahren nach Deutschland abzugeben“. Damit deutet sich eine mögliche Verlagerung des Verfahrens nach Deutschland an.

Eine solche Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen, nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Fernandes hatte sich bewusst für eine Anzeige in Spanien entschieden, da sie dort strengere Gesetze im Umgang mit digitaler Gewalt sieht. Parallel dazu sind auch deutsche Ermittlungsbehörden wieder aktiv geworden. Die Staatsanwaltschaft in Itzehoe prüft den Fall erneut, nachdem frühere Ermittlungen zeitweise eingestellt worden waren.

Die Aussagen der Anwälte passen zu bisherigen Signalen aus Spanien. Bereits zuvor hatte eine Richterin auf Mallorca erwogen, das Verfahren an deutsche Behörden zu übergeben, da unklar ist, ob die spanische Justiz zuständig ist. Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage weisen Ulmens Anwälte die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück. In früheren Stellungnahmen war von „unwahren Tatsachen“ und einer „einseitigen Schilderung“ die Rede. Ob der Fall letztlich in Deutschland verhandelt wird, ist noch nicht endgültig entschieden.

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