Blake Lively und Justin Baldoni erzielen keine Einigung

Foto (c) Bang Showbiz // Blake Lively – Another Simple Favour – UK Special Screening – Getty
Blake Lively und Justin Baldoni konnten am Mittwoch (11. Februar) keine außergerichtliche Einigung erzielen.
Die ‚Gossip Girl‘-Darstellerin verklagt ihren ‚It Ends With Us‘-Co-Star und Regisseur sowie dessen Produktionsfirma Wayfarer Studios wegen sexueller Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen. Im Rahmen des bundesrechtlich vorgeschriebenen Verfahrens trafen sich beide Parteien diese Woche zu einer angeordneten Mediation mit Richterin Sarah L. Cave. Laut ‚Variety‘ bestätigte Justins Anwalt Bryan Freedman den vor dem New Yorker Gerichtsgebäude wartenden Reportern, dass das sechsstündige Treffen zu keiner Lösung geführt habe. Er gehe davon aus, dass der Fall vor Gericht verhandelt werde. Auf die Frage, ob er mit einem Prozess rechne, sagte er: „Ja. Wir freuen uns darauf … Der Fall wird weiterverfolgt.“ Dennoch sollen die Vergleichsgespräche zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
In einem auf X geteilten Video erklärte der Anwalt zudem, er sei „sehr zuversichtlich“, was den weiteren Verlauf des Falls seines Mandanten betreffe, und es gebe „immer eine Chance“ auf eine Einigung. Er fügte hinzu: „Wir werden sehen.“
Im Dezember 2024 hatte Blake eine Klage wegen sexueller Belästigung gegen Justin eingereicht, die sich auf sein angebliches Verhalten am Set ihres gemeinsamen Films bezieht. Er wies die Vorwürfe zurück und reichte eine Gegenklage gegen die 38-jährige Schauspielerin und ihren Ehemann Ryan Reynolds wegen Erpressung und Verleumdung ein. Diese Klage wurde jedoch im Juni 2025 abgewiesen. Bei einer Anhörung im vergangenen Monat beantragten Justins Anwälte die Abweisung der gegen ihn gerichteten Klage. Sie argumentierten, es handle sich um eine kreative Meinungsverschiedenheit und nicht um Fehlverhalten. Blakes Team hingegen bekräftigte, das Verhalten des 42-jährigen Stars sei „durchgehend unangemessen und grenzüberschreitend“ gewesen. Justins Anwalt Jonathan Bach sagte vor Gericht: „In diesem Fall geht es um die Produktion eines Films – eines Films mit stark aufgeladenen romantischen und sexuellen Themen. Das Buch sah sinnliche Szenen vor… Es reicht nicht aus, zu zeigen, dass Sex oder Sexualität am Arbeitsplatz eine Rolle spielten. Die Gegenseite muss beweisen, dass dies nicht nur am Arbeitsplatz vorkam, sondern genutzt wurde, um Frauen zu diskriminieren.“
Nach dieser Anhörung betonte Blakes Anwältin Sigrid McCawley, die Schauspielerin fühle sich „sehr gut“ im Hinblick auf ihren Fall. Die Juristin erklärte: „Sie befindet sich wirklich in einer Position, in der sie über eine Fülle starker Beweise verfügt. Sie ist sehr überzeugt von ihren Ansprüchen und möchte allen Frauen die Botschaft senden, dass man sich wehren kann, wenn man am Arbeitsplatz Unrecht erfährt und geschädigt wird.“ Die ‚Another Simple Favor‘-Darstellerin fordert Schadensersatz in Höhe von über 160 Millionen US-Dollar. Der Prozessbeginn ist für den 18. Mai in New York City angesetzt.





