Ed Sheeran: Gericht entscheidet zugunsten des Musikstars
Ed Sheeran hat kürzlich einen großen Sieg errungen, als er eine Urheberrechtsbeschwerde bezüglich seines Hits „Thinking Out Loud“ erfolgreich abwehren konnte. Im letzten Jahr haben eine Jury in New York und seine talentierte Kollegin Amy Wadge bereits entlastet, nachdem die Erben des bekannten Songs „Let‘s Get It On“ von Ed Townsend und Marvin Gaye behauptet hatten, Sheeran und Wadge hätten von ihrem Werk abgeschaut. Doch die Geschichte endet hier nicht.
Ein weiteres juristisches Kapitel für Ed Sheeran
Structured Asset Sales, die partielle Inhaber der Urheberrechte an Townsend, gingen den nächsten Schritt und legten einen neuen Fall vor dem US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk ein. Auch dieser Versuch endete jedoch in einer Niederlage. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die beiden Songs lediglich „grundlegende musikalische Bausteine“ gemeinsam haben, die nicht in den Besitz eines einzelnen Komponisten fallen können, so berichtet „Billboard“. Die Richter bemerkten, dass die besagte vierakkordige Progression in der Popmusik sehr verbreitet ist und nicht den erforderlichen Originalitätsgrad für den Urheberrechtsschutz erreicht. Sie kamen zu dem Schluss, dass es signifikante Unterschiede zwischen den Melodien und Texten beider Songs gibt.
Eds Anwalt, Donald Zakarin von der Kanzlei Pryor Cashman, bekräftigte derweil: „Dieses Urteil stimmt mit der Entscheidung der Jury aus dem früheren Fall überein, die klar feststellte, dass Ed und Amy „Thinking Out Loud“ unabhängig kreiert haben.“ Für Ed Sheeran ist dies zweifelsohne ein erfreuliches Ergebnis und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu kreativer Freiheit in der Musik.