Taylor Swift

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Gericht entscheidet: Taylor Swift hat nicht abgeschrieben

Die Saga hat nun ein Ende: Fünf Jahre musste sich Sängerin Taylor Swift (32) mit einem Rechtsstreit herumärgern. Man hatte sie beschuldigt, sie habe sich bei ihrem Hit 'Shake It Off' zu sehr von anderen inspirieren lassen.

Kein Prozess im Januar

Wir erinnern uns: Sean Hall und Nathan Butler hatten 2017 eine Klage gegen den Star erhoben, dass Zeilen wie "Players gonna play" und "Haters gonna hate" aus ihrem eigenen Song 'Playas Gon' Play geklaut wurden', den sie für die Band 3LW geschrieben hatten. 2018 wurde die Klage abgewiesen, weil der zuständige Richter sah, dass dies gängige Phrasen seien. Aber die beiden reichten Berufung ein und eigentlich sollte es im Januar zum Prozess kommen. Aber nun teilten die Songschreiber

einem Bundesrichter in Los Angeles mit, dass sie ihre Klage aus dem Jahr 2017 vorurteilsfrei abweisen werden, was bedeutet, dass sie nicht erneut eingereicht werden kann. Dem ging eine Einigung mit den Anwält*innen der Grammy-Gewinnerin voraus.

Muss Taylor Swift zahlen?

Ob Taylor Swift nun etwas gezahlt hat oder nicht, ging aus den Unterlagen nicht hervor. Sie selbst hat sich immer wieder verteidigt: "Der Text von 'Shake It Off' wurde komplett von mir geschrieben" hieß es in einer Erklärung des Superstars, als es zur ersten Anklage kam. "Bis ich 2017 von der Klage der Klägerinnen erfuhr, hatte ich den Song 'Playas Gon' Play' noch nie gehört und kannte weder den Song noch die Gruppe 3LW." Ihr wäre es bei ihrem Hit um etwas anderes gegangen."Mit 'Shake It Off' wollte ich einen komödiantischen, ermutigenden Ansatz bieten, um Menschen zu helfen, sich besser mit negativer Kritik auseinanderzusetzen – durch Musik, Tanz und die persönliche Unabhängigkeit, die es einem ermöglicht, die negative Kritik einfach abzuschütteln." Zumindest konnte Taylor Swift einen weiteren Prozess abschütteln – das ist doch schon etwas.

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