Gil Ofarim: Seinen Hetzern geht es an den Kragen

Gil Ofarim

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Mit der Frage, ob Gil Ofarim (40) im letzten Jahr in Leipzig antisemitisch beleidigt worden ist, beschäftigen sich in wenigen Wochen die Gerichte. Zuletzt hatten die Anwälte des Sängers ('Ein Teil von mir') noch versucht, den zuständigen Richter für befangen erklären zu lassen, waren mit ihrem Antrag allerdings gescheitert.

Befangenheitsgesuch abgelehnt

Wir erinnern uns: Im Oktober 2021 machte der Musiker mit einem Posting auf Social Media nicht nur in Deutschland Schlagzeilen. Ihm sei beim Einchecken in einem Leipziger Hotel nahegelegt worden, dass er erst bedient würde, wenn er seinen Davidstern ablegt. Auf den Überwachungskameras ist dieser Davidstern allerdings nicht zu sehen, und auch Zeugenaussagen können Gils Schilderung nicht eindeutig bestätigten. Jetzt soll sich der Sänger selbst vor Gericht verantworten, wurde wegen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Nachdem der verhandelnde Richter Kaden in einem Vorgespräch erklärt hatte, er könne sich den beschriebenen Vorfall in einem "hochklassigen Hotel" nicht vorstellen, reichten Gils Anwälte ein Befangenheitsgesuch ein — vergebens.

Hetzer vor Gericht

Am 24. Oktober soll Gil Ofarim jetzt der Prozess gemacht werden, Ausgang ungewiss. Unabhängig davon, ob sich der antisemitische Zwischenfall jetzt so zutragen hat, wie der Star ihn schildert, ereigneten sich im Fahrwasser des Skandals jedoch wesentlich eindeutigere Straftaten, die problemlos nachweisbar waren. Hier wird ein deutliches Signal gesetzt: Die Ereignisse in Leipzig sind kein Freifahrtschein für Hetze gegen den Musiker. Im Juli wurde bereits ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er auf Facebook geschrieben hatte: "In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen."

Das war nur die Spitze des Eisberges. Jetzt meldete 'Bild', dass die Staatsanwaltschaft München nicht weniger als 132 Verfahren eingeleitet hat. "Bei der Staatsanwaltschaft München I wurden bislang insgesamt etwa 90 Verfahren gegen Beschuldigte eingeleitet, deren Identität bekannt ist, sowie insgesamt etwa 40 Verfahren, in denen die Identität des Täters noch nicht ermittelt werden konnte", zitiert das Blatt die Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Die Fälle stünden im Zusammenhang mit Gil Ofarims Schilderungen, so ein weiterer Oberstaatsanwalt.

Bild: /picture-alliance/Cover Images

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