Alfons Schuhbeck

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Jetzt also doch: Alfons Schuhbeck geht in die Revision — mit neuem Anwaltsteam

Muss Alfons Schuhbeck (73) womöglich doch nicht in Haft? Der Starkoch hat gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung Berufung eingelegt. Jetzt will er mit einem frischen Anwaltsteam versuchen, den drohenden Gefängnisaufenthalt noch abzuwenden.

Alfons Schuhbeck übernimmt die Verantwortung

Wir erinnern uns: Ende Oktober wurde der Bayer wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro zu einer dreijährigen Haftstrafe verknackt. Er hatte sich vor Gericht reumütig gegeben: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe. Ich trage die volle Verantwortung dafür." Nachdem es kurz nach der Urteilsverkündung zunächst geheißen hatte, dass er keine Revision anstrebe, hatten seine Anwälte wenige Tage später verkündet, jetzt doch Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen "um die schriftliche Urteilsbegründung nachvollziehen zu können". Am Freitag (13. Januar) gingen die entsprechenden Papiere bei den Behörden ein.

Kann der Koch dem Knast entkommen?

"Nach Prüfung der schriftlichen Urteilbegründung hat Herr Alfons Schuhbeck fristgerecht entschieden, dass die Revision gegen das Urteil Landgerichts München I fortgesetzt werden soll", hieß es in einer Mitteilung. Dabei fällt auf: Der Koch hat sich einen neuen Anwalt zugelegt, Professor Ali B. Norouzi gilt als Experte für Revisionsverfahren.

Solange dieses läuft, kann der Star den Haftantritt aufschieben. Solange der Bundesgerichtshof seinen Fall prüft, hat er Luft, zudem gewinnt er Zeit, eventuell doch noch Investoren für seine Steuerschulden zu finden, wie die Münchner 'Abendzeitung' berichtet. Das sei allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Das Zittern für Alfons Schuhbeck geht also weiter.

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