Markus Mörl: Urteil gegen seinen Angreifer gefällt!

Markus Mörl

picture alliance / Geisler-Fotopress | Thomas Schröer/Geisler-Fotopress

Markus Mörl (65), bekannt für seinen Hit „Ich will Spaß“, kann endlich aufatmen. Nach dem erschreckenden Vorfall im Dezember 2023, bei dem er angegriffen wurde, kam es nun zu einer wichtigen gerichtlichen Entscheidung. Der Täter, der an paranoider Schizophrenie leidet, wird in einer Psychiatrie untergebracht, und das gibt Markus ein Gefühl der Sicherheit.

Ein bewegter Rückblick auf den Vorfall

Um die Situation besser zu verstehen, werfen wir einen Blick zurück: Der Vorfall begann, als ein Mann einen Stein gegen die Windschutzscheibe von Markus Mörls Mercedes warf. Bei dem Versuch, den Angreifer zur Rede zu stellen, wurde der Sänger selbst attackiert. Das Ergebnis war eine Gehirnerschütterung und ein Nasenbruch, die ihn ins Krankenhaus brachten. Nach langem Warten auf den Prozess zeigte sich Markus in einem Videostatement erfreut über das Urteil: „Ich habe gerade von dem Urteil erfahren. Er wird wohl dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht.“ Die Diagnose des Täters führte dazu, dass er für schuldunfähig erklärt wurde, doch sein Zustand wird regelmäßig überprüft, um festzustellen, ob er noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Markus Mörl ist optimistisch, dass er nun sicher ist: „Ich glaube, dieser Mann stellt wirklich eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.“ Was ihn allerdings verwundert: Der Täter hatte bereits 30 Strafanzeigen gegen sich. Markus erzählt von gemischten Erfahrungen mit der Polizei. So wurde er beispielsweise 2022 aufgrund eines anonymen Hinweises von der Polizei besucht, die sein Haus durchsuchte, weil angeblich eine Cannabis-Plantage darin versteckt sei. „Ich dachte, das sei ein Scherz, aber es war ernst“, schilderte er der ‚Bild‘. Die Situation hat viele Spuren hinterlassen, und sowohl er als auch seine Frau Yvonne fühlen sich nach dem Vorfall unwohl: „Es macht Angst, wie schnell man durch eine anonymen Denunziation ins Visier geraten kann. Es war einfach unangemessen!“. Leider gab es bisher keinerlei Entschädigung oder Entschuldigung von den Behörden. Wir hoffen, dass Markus Mörl künftig mit möglichst wenig Polizeikontakt zurechtkommen muss.

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