Matthias Reim musste wegen eines Zeitungsartikels nachzahlen

Matthias Reim - Dec 2011 - Singing

Matthias Reim – Dec 2011 – Singing

Ein privater Moment, der in der Zeitung landete, hatte für Matthias Reim Jahre später unerwartete finanzielle Folgen.

Der Schlagersänger musste dem Finanzamt eine hohe Summe nachzahlen. Und ausgerechnet ein alter Zeitungsartikel lieferte den entscheidenden Hinweis. Im Jahr 2013 zerbrach die Beziehung zwischen Matthias Reim und seiner damaligen Ehefrau Sarah Stanek. Obwohl das Paar zu diesem Zeitpunkt noch verheiratet war, gingen beide fortan getrennte Wege. Die offizielle Scheidung ließ allerdings noch mehrere Jahre auf sich warten: Erst 2017 wurde die Ehe rechtskräftig beendet. Der entscheidende Hinweis kam aus der Presse. Die ‚Bild‘-Zeitung veröffentlichte damals ein Foto, das Reim gemeinsam mit seiner heutigen Ehefrau Christin Stark bei einem Mittagessen in Berlin zeigte. Kurz darauf kam es endgültig zur Trennung von Stanek. Sie verließ Reims Villa, während Stark bei dem Sänger einzog.

Für Reim hatte die nicht gemeldete Trennung allerdings noch eine weitere Konsequenz. Nach eigenen Angaben wurde er weiterhin steuerlich als Verheirateter behandelt. Dadurch blieb er zunächst in einer günstigeren Steuerklasse, obwohl die gemeinsame Lebensführung mit seiner Ehefrau bereits beendet war. Erst 2021 erhielt der Sänger Post vom Finanzamt. Die Behörde verlangte eine erhebliche Steuernachzahlung. Als Begründung wurde laut Reim ausgerechnet der damalige Zeitungsbericht herangezogen. „Als Grund gab man den ‚Bild‘-Artikel an, der beweisen würde, dass ich seitdem nicht mehr mit meiner Ehefrau zusammen gewesen wäre“, berichtete der Musiker gegenüber ‚Bild‘.

Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Reim nach der endgültigen Trennung nicht mehr die steuerlichen Vorteile für Verheiratete hätte nutzen dürfen. Die Nachberechnung fiel entsprechend deutlich aus: 35.000 Euro sollte der Schlagerstar nachzahlen. Zunächst ließ Reim die Forderung überprüfen. Letztlich musste er jedoch einsehen, dass die Finanzbehörde im Recht war. „Leider hatte das Finanzamt recht“, erklärte er. Der Sänger musste dabei eine wichtige steuerliche Regel kennenlernen: Für die Einstufung ist nicht allein entscheidend, ob eine Ehe auf dem Papier noch besteht. Bei einer dauerhaften Trennung kann die gemeinsame steuerliche Veranlagung beziehungsweise die entsprechende Steuerklasse entfallen.

Foto: © BANG Media International – Matthias Reim – Dec 2011 – Singing

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