„Maulkorb“ für Trump: Richter ordnet an, dass persönliche Angriffe auf Gerichtsmitarbeiter zu unterlassen sind
Im Gerichtsprozess um die Betrugsaffären des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump geht es weiter hoch her.
Bereits vor Beginn des Zivilprozesses hatte Trump den vorsitzenden Richter Arthur Engoron sowie die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James öffentlich verunglimpft.
Doch nun hat sich Trump scheinbar eine verbale Entgleisung zu viel erlaubt.
Schon am zweiten Prozesstag (03.10.2023) attackierte der wegen Betruges in Milliardenhöhe angeklagte Trump eine Mitarbeiterin des Gerichts.
Er nutzte die Mittagspause dazu, ein Foto der Gerichtsmitarbeiterin Allison Greenfield über die sozialen Medien zu verbreiten, auf dem diese mit dem demokratischen Politiker Chuck Schumer zu sehen ist.
Dazu schrieb Trump, Anwältin Greenfield sei „Schumers Freundin“, weshalb die Klage eine „Schande“ sei und sofort abgewiesen werden solle.
Daraufhin verkündete Richter Engoron am Dienstagnachmittag: „Betrachten Sie diese Erklärung als eine Nachrichtensperre, die es allen Parteien verbietet, öffentlich über meine Mitarbeiter zu schreiben, zu mailen oder zu sprechen“.
Persönliche Angriffe auf sein Gerichtspersonal seien unangemessen und inakzeptabel.
Engoron fügte hinzu: „Wer sich nicht an diese Anweisungen hält, muss mit ernsthaften Strafen rechnen.“
Nach dieser richterlichen Anweisung wurde Trumps Post auf dessen „Truth Social“-Plattform gelöscht.