Michael Jackson

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Michael Jackson: Alte Klagen werden erneut verhandelt – diesmal geht es gegen das Umfeld des Sängers

Michael Jacksons (†50) taucht wieder vor Gericht auf. Laut Gerichtsdokumenten, die der New York Times vorliegen, entschied ein kalifornisches Berufungsgericht am Freitag (18. August), dass zwei Männer, die den verstorbenen Sänger ('Thriller')beschuldigt haben, sie als Kinder sexuell missbraucht zu haben, ihre Klagen gegen Jacksons Firmen wieder aufnehmen können.

Sorgfaltspflicht verletzt

Wade Robson (40) und James Safechuck (45) nehmen sich nun die Mitarbeiter*innen im Umfeld des Superstars vor und behaupten, dass sie an ihrem Missbrauch durch den Musiker indirekt beteiligt waren. In der Klageschrift wird behauptet, dass die Angestellten von MJJ Productions Inc und MJJ Ventures Inc als "Mitverschwörer, Kollaborateure, Vermittler und Alter Egos" im Fall des Missbrauchs handelten. Dabei hätten sie eine "Sorgfaltspflicht" haben müssen, um die Jungen davor zu schützen. Beide Kläger hatten schon in der HBO-Dokumentation 'Leaving Neverland' berichtet, wie der verstorbene Star sie als Kinder belästigte und Beziehungen zu ihren Familien pflegte, um Zugang zu ihnen zu bekommen. Sie hatten 2013 und 2014 schon einmal gegen die Firmen geklagt, damals wurden die Klagen abgewiesen. Jetzt werden Zivilklagen wieder zugelassen.

Die Nachlassverwalter von Michael Jackson schlagen zurück

Die Vorwürfe wollten die Nachlassverwalter von Michael Jackson, der 2009 an einer Überdosis eines Narkosemittels starb, nicht gelten lassen. Ihr Anwalt, Jonathan Steinsapir, sagte nach der Entscheidung vom Freitag: "Wir sind nach wie vor voll und ganz davon überzeugt, dass Michael in allen Punkten unschuldig ist, die allen glaubwürdigen Beweisen und unabhängigen Bestätigungen widersprechen und die erst Jahre nach Michaels Tod von Männern erhoben wurden, denen es nur um Geld ging." Der Anwalt der Kläger, Vince Finaldi, schoss zurück, denn für ihn hat das Gericht "falsche Urteile in diesen Fällen aufgehoben, die gegen kalifornisches Recht verstoßen und einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hätten, der Kinder gefährdet hätte". Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest, aber der Skandal um Michael Jackson geht auch 14 Jahre nach dem Tod des Sängers weiter.

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