Michael Jackson: Show und Nachlassverwalter im Rechtsstreit

Michael Jackson Sighting at Desilu Studios - 1984- Getty

Michael Jackson Sighting at Desilu Studios – 1984- Getty

Michael Jacksons Nachlassverwalter befinden sich in einem Streit mit einer Tribute-Show in Las Vegas.
Das Unternehmen hinter ‚MJ Live‘ geht juristisch gegen die Verwalter vor, nachdem diese mit einer Klage wegen Verletzung des Markenrechts gedroht hatten. Die Show-Veranstalter haben einen Richter gebeten, die Show – in der ein Imitator die Hits des verstorbenen ‚Thriller‘-Hitmachers performt – wieterhin an sechs Abenden pro Woche im Tropicana in Sin City sowie bei Auftritten in anderen Städten in den USA laufen zu lassen. Man beschuldigte den Nachlass auch, geistiges Eigentum zu verletzen.

Laut ‚Billboard‘ behauptet die Show in der Klage, dass sie seit 2012 mehr als 3.600 Shows veranstaltet habe. Der Nachlass aber begann erst vor kurzem damit, Unterlassungserklärungen an Veranstaltungsorte zu senden, in denen diese aufgefordert wurden, die bevorstehenden Tourdaten von ‚MJ Live‘ abzusagen. In einer Erklärung gegenüber dem ‚Rolling Stone‘ sagte das Jackson Estate, dass sie nicht versuchen, die Show in Las Vegas zu schließen, sondern verhindern wollen, „dass sie über die Grenzen Nevadas hinausgeht, da dies für die Verbraucher verwirrend wäre und nicht von der Qualität wäre, die wir genehmigen würden“.

Als Reaktion darauf erklärten die Chefs von ‚MJ Live‘, dass die Unterlassungserklärungen eine „vorsätzliche und unrechtmäßige Einmischung“ in ihr Geschäft darstellen würden. Darüber hinaus argumentierten die Anwälte der Tribute-Show, dass die Organisatoren ihre eigenen Markenrechte an dem Namen ‚MJ Live‘ entwickelt haben, nachdem sie ihn über ein Jahrzehnt lang verwendet haben, und dass der Nachlass diese Rechte mit der kürzlichen Verwendung von ‚MJ The Musical‘ in einer Broadway-Produktion verletzt habe. Sie schrieben: „In den vergangenen elfeinhalb Jahren hat der Kläger Millionen von Dollar ausgegeben, um für seine ‚MJ Live‘-Show zu werben und sie zu bewerben. Der Kläger schätzt, dass über 2.500.000 Zuschauer, die auf ihren Sitzen klatschten und sangen, aufsprangen und in den Gängen tanzten, die Freude, Aufregung und den Nervenkitzel von MJ Live erlebt haben.“

©Bilder:BANG Media International – Michael Jackson Sighting at Desilu Studios – 1984- Getty

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