Sean ‚Diddy‘ Combs: Geschworene kontert ‚beleidigende‘ Urteilsreaktionen

Diddy – 2023 Met Gala – Avalon
Eine Geschworene im Fall von Sean ‚Diddy‘ Combs hat nun auf die „beleidigenden“ öffentlichen Reaktionen nach dem Urteil reagiert. Der 55-jährige Rapper wurde wegen zweier Fälle der Beförderung zur Prostitution verurteilt, die mit seiner Ex-Freundin Cassie Ventura und einer weiteren Frau, die unter dem Pseudonym ‚Jane‘ aussagte, verbunden sind. Die schwerwiegenderen Anklagen wegen Menschenhandels und organisierter Kriminalität wurden jedoch fallengelassen. Eine Geschworene betonte jetzt, dass Combs‘ Prominenz keinen Einfluss auf ihre Entscheidung hatte.
Wahrheit im Gerichtssaal
Die anonym bleibende Geschworene äußerte sich gegenüber ‚ABC News‘: „Wir haben über zwei Tage beraten. Unsere Entscheidung basierte ausschließlich auf den vorgelegten Beweisen und dem Gesetz. Jeder Angeklagte wäre gleich behandelt worden, unabhängig von seinem Status.“ Combs’ Anwältin, Anna Estevao, bezeichnete das Urteil am Mittwoch (02. Juli) als „riesigen Sieg“ für den Künstler, da er einer möglichen lebenslangen Haftstrafe entging. Allerdings wies die US-Bezirksrichterin Arun Subramanian die Kautionsanfrage zurück. Estevao erklärte vor Gericht: „Das erinnert uns hoffentlich an Mängel im Strafrechtssystem und sollte jeden dazu anregen, Fälle kritisch zu prüfen. Das ist ein großer Sieg. Er wurde vom Menschenhandel und der RICO-Verschwörung freigesprochen und kann wieder ruhig schlafen.“
Sean Combs sitzt seit seiner Verhaftung im September in Brooklyn in Haft. Ihm wird vorgeworfen, Frauen quer durch die USA für sexuelle Treffen transportiert zu haben. Der Richter wies die Kaution mit Verweis auf das Mann Act zurück, das seit 1919 den Transport einer Frau oder eines Mädchens über Staatsgrenzen hinweg „zur Prostitution, Ausschweifung oder anderen unmoralischen Zwecken“ verbietet. Seit 1986 wurde das Gesetz genderspezifisch überarbeitet und gilt für „jede sexuelle Aktivität, die strafrechtlich verfolgt werden kann“. Combs drohen nun bis zu 20 Jahre Bundeshaft; das Urteil wird am 3. Oktober erwartet.