Marilyn Manson

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Zu früh gefreut? Marilyn Mansons Spuckaffäre landet erneut vor Gericht

Marilyn Mansons (54) neue rechtliche Probleme sind seine alten rechtlichen Probleme. Der Schockrocker ('Sweet Dreams') hatte eigentlich zunächst aufatmen können, denn eine Klage wegen Körperverletzung und seelischer Grausamkeit war im Februar dieses Jahres abgewiesen worden.

Von der Bühne angespuckt und angerotzt

Doch am Donnerstag (2. November) hat laut 'Rolling Stone' die Richterin Anne Hwang entschieden, dass die Klage auf Antrag wieder aufgenommen werden kann. Im August 2021 hatte die Klägerin Susan Fountain vor einem Gericht in Los Angeles geklagt. Hier erzählte sie, wie der Sänger, der mit bürgerlichem Namen Brian Warner heißt, sich bei einem Konzert am 18. August in Gilford in New Hampshire benommen hat. Die Klägerin hatte damals als Kamerafrau gearbeitet. In den Gerichtsunterlagen heißt es, dass sich der Amerikaner "hinunterbeugte, sich nach vorne beugte und sein Gesicht auf Höhe der Kameralinse brachte", und zwar von seiner Position auf der Bühne zu ihrer auf einer niedrigeren Plattform. Dann soll der Star auf das Objektiv gespuckt haben, wodurch "Speichel auf die rechte Hand von Frau Fountain gespritzt wurde".

Marilyn Manson legte angeblich nach

Aber dem nicht genug. Marilyn Manson legte laut Klage nach und verrichtete einen "zweiten Angriff mit Körperflüssigkeiten. Er soll "eines seiner Nasenlöcher verschlossen und Körperflüssigkeiten direkt auf Frau Fountain ausgestoßen haben." Die Klage wurde damals abgewiesen, weil die Anwältin der Klägerin, Jennifer Clingo, nicht vor Gericht erschienen war. Sie reichte dann im März Unterlagen ein und erklärte, sie leide an einem gesundheitlichen Problem und konnte deshalb nicht ihre Mandantin vertreten. Ihre Gesundheit hätte sich verbessert und sie beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das hat sie nun erreicht und Marilyn Manson muss wieder vor Gericht.

Bild: Media Punch/INSTARimages.com

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