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Im Kampf gegen Malta: Wie entscheidet der EuGH?
Jetzt kommt Bewegung in die Sache: Die Europäische Kommission hat entschieden, gegen Malta ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Das deshalb, weil die maltesischen Gerichte ausländische Urteile gegen Glücksspielunternehmen nicht anerkennen.
Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
Wer das Glück auf die Probe stellen will, wird bemerken, dass es ein umfangreiches Angebot an Online Casinos gibt. Dabei verrät oft der Blick auf die Lizenz, dass diese von der Malta Gaming Authority – MGA -, die es seit dem Jahr 2001 gibt, ausgestellt wurde. Wird ohne deutsche Lizenz operiert, so handelt es sich, laut deutschem Glücksspielstaatsvertrag, um kein legales Angebot. Denn nur dann, wenn es eine Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – GGL – gibt, ist das Angebot legal. Wer eine deutsche Lizenz hat, entscheidet sich jedoch für Einschränkungen: Die maximale Einzahlungssumme pro Monat liegt bei 1.000 Euro (plattformübergreifend), der maximale Einsatz beträgt 1 Euro pro Runde und man muss nach jedem Spin 5 Sekunden Pause einlegen. Somit ist es nicht überraschend, dass sich immer mehr Spieler die Online Casinos ohne Lizenz im Vergleich ansehen, weil sie sich dadurch nicht mit den deutschen Eigenheiten auseinandersetzen müssen.
Wie gesagt, sind nur Online Casinos mit deutscher Lizenz legal bzw. dürfen das Angebot in Deutschland zur Verfügung stellen. Wieso aber dennoch viele Anbieter mit der Lizenz aus Malta operieren? Weil man sich hier auf das europäische Recht beruft – dabei handelt es sich um die Dienstleistungsfreiheit. Hat das Unternehmen eine Lizenz von einer Glücksspielbehörde in Europa, dann darf es auch die Dienste europaweit zur Verfügung stellen.
Doch das könnte sich nun bald ändern. Denn die Europäische Kommission hat entschieden, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta einzuleiten.
Verstößt Maltas Bill 55 gegen europäisches Recht?
Aufgrund der Tatsache, dass die Gerichte in Malta ausländische Urteile gegen die Glücksspielunternehmen des Landes nicht anerkennen wollen, kann von einem Verstoß gegen geltendes Recht ausgegangen werden. Vor allem verstößt Malta hier gegen die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. Die Verordnung handelt von der gerichtlichen Zuständigkeit und der Anerkennung sowie Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Von Seiten der Europäischen Kommission wird kritisiert, dass Malta die ausländischen Kläger davon abhält, die Online Casinos in Malta juristisch zur Rechenschaft ziehen zu können.
Laut der Europäischen Kommission macht Malta in diesem Fall von der „öffentliche Ordnung“ als Ablehnungsgrund Gebrauch und würde gezielt die für das Land lukrative Glücksspielbranche schützen. Schließlich macht das Glücksspiel rund 12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Jedoch ist die Europäische Kommission der Meinung, man verstoße hier nicht nur gegen EU Recht, sondern würde auch das gegenseitige Vertrauen zwischen den Rechtssystemen der einzelnen Mitgliedsstaaten untergraben.
Bereits im Jahr 2023 hat Malta die umstrittene Bill 55 verabschiedet. Ein Gesetz, das die Gerichte in Malta explizit anweist, dass ausländische Urteile gegen Glücksspielanbieter nicht vollstreckt werden dürfen. Ein klarer Verstoß gegen das europäische Primärrecht.
Untergräbt Malta gezielt die europäische Rechtsstaatlichkeit?
Das Thema sorgt natürlich auch auf diplomatischer Ebene für Unruhe. So hat der maltesische Premierminister Robert Abela das Gesetz im Rahmen eines Arbeitsgesprächs in Wien gegenüber dem ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Karl Nehammer verteidigt. Zudem sind die maltesische Regierung und auch die MGA überzeugt, dass das Gesetz den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – entspreche. Denn es gibt kein pauschales Verbot, dass ausländische Urteile nicht anerkennt werden dürfen. Zudem wird von Seiten der maltesischen Regierung nicht von einer „Abschottung“ gesprochen, sondern von einer geschaffenen Regelung, die ganz klar im Einklang mit dem EU Recht steht.
Dass das von den europäischen Politikern jedoch anders gesehen wird, mag nicht überraschend sein – überraschender ist jedoch, wenn es Politiker aus den eigenen Reihen sind, die das Gesetz kritisieren. Dazu gehört unter anderem Peter Agius von der EVP. Der maltesische Europaabgeordnete hat über X eine rasche Anpassung gefordert, damit rechtliche Konsequenzen auf EU Ebene verhindert werden können.
Der Auslöser waren juristische Beschwerden aus Deutschland und Österreich. Schon im Jahr 2023 haben eine in Österreich sitzende Kanzlei und ein deutscher Anwalt Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dabei wurde darauf verwiesen, Malta würde gezielt die Rechtsstaatlichkeit in Europa untergraben, weil man berechtigte Forderungen aus dem Ausland nicht vollstrecken würde. Diese Vorwürfe werden von zwei Urteilen maltesischer Gerichte unterstützt, die entschieden, dass die Rückzahlung von Spielverlusten abgelehnt wird, obwohl von Seiten des österreichischen Gerichts ein entsprechendes Urteil verfasst wurde, dass die Spielverluste zurückzubezahlen sind.