Mordfall Rob Reiner: Kein Zugriff auf Treuhandfonds für Nick Reiner

Rob Reiner mit seinem Sohn Nick im Jahr 2015.

Rob Reiner mit seinem Sohn Nick im Jahr 2015. Foto: imago images/ZUMA Press Wire/Brent Perniac

Nick Reiner (32) ist wegen des Mordes an seinen Eltern Rob (1947-2025) und Michele Singer-Reiner (1955-2025) angeklagt. Er wird derzeit von einem Pflichtverteidiger vertreten und möchte Zugriff auf einen Treuhandfonds, um einen eigenen Anwalt bezahlen zu können. Sowohl ein einstiger Treuhänder als auch die mittlerweile zuständige Treuhänderin lehnen dies allerdings ab, wie unter anderem die "New York Times" und das Magazin "People" berichten.

Nick Reiner wird vorgeworfen, seinen Eltern gezielt aufgelauert und den Regisseur Rob Reiner sowie die Produzentin Michele Singer-Reiner im Dezember 2025 getötet zu haben. Bei einer Verurteilung wären sowohl lebenslange Haft ohne Bewährung als auch die Todesstrafe möglich. Welches Strafmaß die Staatsanwaltschaft fordern wird, ist derzeit offen. Der 32-Jährige hat auf nicht schuldig plädiert.

Geld könnte an andere Kinder von Rob Reiner gehen

Die Reiners sollen für ihren Sohn Nick einen Treuhandfonds eingerichtet haben, als dieser noch ein Baby war. Medienberichten zufolge beläuft sich dieser auf mindestens 1,5 Millionen US-Dollar. Die zuständige Treuhänderin lehnt es in vorliegenden Gerichtsunterlagen über eine Anwältin jedoch ab, das Geld auszubezahlen.

Sie berufe sich auf ein kalifornisches Gesetz, das als "Slayer Statute" bekannt ist. Dieses soll verhindern, dass Personen ein Erbe – oder entsprechende Vermögensvorteile – von Menschen erhalten, die sie vorsätzlich getötet haben.

Auch wenn für Nick Reiner bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte, stehe eine Ausbezahlung im Widerspruch zu dem Gesetz, erkläre die Anwältin. Das Geld auszubezahlen sei "unumkehrbar" und die Treuhänderin habe auch eine Verantwortung gegenüber Romy und Jake Reiner. Der Fonds würde demzufolge an die beiden anderen Kinder der Getöteten gehen, sollte das Gesetz in diesem Fall greifen.

Die Anwältin des Angeklagten erklärt in einem Statement: "Das 'Slayer Statute' erfordert eine gerichtliche Feststellung, nicht bloß eine Anschuldigung. Für Nick gilt die Unschuldsvermutung, und er ist wegen nichts verurteilt worden." Eine Anhörung in dem Fall ist für den 17. August geplant.

(wue/spot)

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