Ekaterina Leonova: Endlich unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis
Da kann sie auf den Tischen tanzen: 'Let's Dance'-Star Ekaterina Leonova (35) hat ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Endlich ist es geglückt
Da kann man 'Let's Dance' gewinnen und sich in die Herzen der Deutschen tanzen, aber die deutsche Auslandsbehörde blickt trotzdem mit unfreundlichem Blick auf einen. Der Fernsehstar war 2008 nach Deutschland eingereist und hat seither hart an einer Tanzkarriere gearbeitet, aber obwohl die gebürtige Russin jahrelang im deutschen Fernsehen auftrat, wurde bemäkelt, dass sie keinen festen Job habe. Die Abschiebung nach Russland schwebte wie ein Damoklesschwert über die Künstlerin, aber nun ist endlich alles geklärt. "Nach 15 langen Jahren halte ich in meinen Händen die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung", jubelte sie auf Instagram und zeigte stolz ihren Ausweis mit der Niederlassungserlaubnis, die ihr zudem erlaubt, ihre russische Staatsbürgerschaft zu behalten.
Ekaterina Leonova hat einen langen Weg hinter sich
Es hat lange gedauert. Zwischendurch wurde Ekaterina von RTL sogar als Online-Redakteurin eingestellt, damit sie offiziell einen Job hatte. Der war aber nur befristet und die Tanzsportlerin musste sich einiges einfallen lassen, um einen festen Arbeitsplatz zu bekommen. Aber das ist nun vorbei. "Wenn Ekat arbeitet, dann weil der Job ihr Spaß macht. Wenn Ekat heiratet, dann weil sie ihren Ehepartner liebt. Und wenn Ekat nach Russland fliegt, dann weil sie ihre Familie besuchen will", jubilierte sie über die neuen goldenen Zeiten, wo sie sich keine Sorgen mehr um ihr Bleiberecht machen muss. Der Tanzliebling weiß auch, wie viele sich um sie sorgten und helfen wollten. "Danke an alle, die mich auf diesem langen Weg immer begleitet un unterstützt haben." Ekaterina Leonova wird diesen Meilenstein jedenfalls groß feiern und wer weiß – vielleicht tanzt sie dabei wirklich auf den Tischen.
Bild: Georg Wendt/picture-alliance/Cover Images