Taylor Swifts Anwalt: Sie hatte nicht die ‚Gelegenheit‘, die Platten für sich selbst zu kaufen.

Taylor Swifts Anwalt: Sie hatte nicht die ‚Gelegenheit‘, die Platten für sich selbst zu kaufen.

Taylor Swifts Anwalt hat darauf bestanden, dass sie nicht die "Gelegenheit" hatte, die Platten für sich selbst zu kaufen.
Die Sängerin selbst veröffentlichte eine lange Erklärung, nachdem sie herausgefunden hatte, dass Scooter Braun das Plattenlabel von Scott Borchetta übernahm.

In ihrem originalen Post erzählte Taylor, dass sie wegen der Geschäftsübernahme bei ihrem ehemaligen Plattenlabel traurig und angeekelt sei und bestehe darauf, dass sie nie die Chance habe, ihr Vermögen zurückzukaufen.

Der ehemalige Chef von Big Machine Records, Scott, bestritt Taylors Aussage und bestand darauf, dass ihr ein neuer Plattenvertrag angeboten wurde, der ihr alle "Vermögenswerte", einschließlich der Aufnahmen, zurückgegeben hätte.


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