Miley Cyrus gewinnt Rechte an Markenzeichen für ihren Namen in Europa
Miley Cyrus hat das Recht gewonnen, ihren Namen als Markenzeichen innerhalb der Europäischen Union zu verwenden.
Die 28-jährige Sängerin kann nun ihren Namen als Markenzeichen für eine breite Palette von Produkten verwenden, die in ganz Europa verkauft werden sollen, nachdem Anwälte des obersten Gerichts des Kontinents am Mittwoch eine frühere Entscheidung des EU-Patentamts annullierten, die den Umfang ihrer Marke einschränkte.
Mileys Fall mit den EU-Gerichten geht auf das Jahr 2014 zurück, als die Sängerin versuchte, den Namen Miley Cyrus durch ihre Firma Smiley Miley Inc. für Audio- und Video-Discs, Handyhüllen, E-Books, elektronische Brettspiele, Kalender und andere Waren markenrechtlich zu schützen.
Damals wurde Mileys Markenantrag von der auf den Britischen Jungferninseln ansässigen Cyrus Trademarks Ltd. angefochten, die die Marke Cyrus im Jahr 2010 registriert hatte.
Das EUIPO stellte sich auf die Seite von Cyrus Trademarks und begründete dies mit der Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken.