Taylor Swift: Klage fallen gelassen
Taylor Swift und der Freizeitpark ‚Evermore‘ haben ihre Klagen gegeneinander fallen gelassen.
Die ‚willow‘-Interpretin wurde vor einer Weile von den Leitern der Attraktion im US-Bundesstaat Utah verklagt: Diese warfen ihr aufgrund ihres ‚Evermore‘-Albums und dem dazugehörigen Merchandise Urheberrechtsverletzung vor. Taylors Management konnte das so nicht stehen lassen und verklagte den Freizeitpark ebenfalls. Vorgeworfen wurde der Parkleitung, die Songs der Sängerin ohne entsprechende Genehmigung abzuspielen. In einem Statement gegenüber ‚Rolling Stone‘ sagt ein Vertreter der Sängerin nun: „Um die beiden Klagen zu klären, haben beide Parteien ihre jeweiligen Vorwürfe fallen gelassen, jeweils ohne finanzielle Entschädigung.“
Insbesondere die Nutzung von Taylors Songs ‚Love Story‘, ‚You Belong With Me‘ und ‚Bad Blood‘ wurde vom Management des Megastars in der Klage hervorgehoben. Der ‚Evermore Park‘ behauptete derweil, dass die Nutzung des Namens durch die 31-Jährige für Verwirrung gesorgt und dem Park letztendlich geschadet habe. Die Internetpräsenz der Freizeitattraktion sei für Swifts gehalten worden, auch der Merchandise-Verkauf sei erheblich zurück gegangen. Parkbesucher sollen die Angestellten gefragt haben, ob das Album der Sängerin eine Kollaboration mit dem Freizeitpark sei.
Foto: Bang Showbiz