Nicki Minaj verneint Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen

Nicki Minaj verneint Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen

Nicki Minaj bestreitet die Beschuldigung von Tracy Chapman den Urheberrechtsschutz gebrochen zu haben.
Letzten Oktober verklagte Tracy die 36-jährige Sängerin wegen Urheberrechtsverstößen, nachdem die Rapperin in ihrem Song ‚Sorry‘ Teile aus der Single ‚Baby Can I Hold You‘ von 1988 ohne Tracys Erlaubnis eingefügt hatte.

In neuen Gerichtsdokumenten, die ‚The Blast‘ vorliegen, bestreitet die ‚Anaconda‘-Hitmacherin die Vorwürfe – auch wenn sie zuvor bekannt gab, die Erlaubnis der 54-Jährigen einzuholen, ihr Sample verwenden zu dürfen. Sie gab nämlich zu, dass sie "mehrere Anfragen für die Erlaubnis" stellte, den Song zu lizensieren, aber alle wurden abgelehnt. Des Weiteren behauptet sie in den Dokumenten, dass während "sie eine musikalische Erweiterung aufnahm, die Musik und Texte aus der Komposition einbaute" , bleibt die Verwendung der Samples beschützt von der ‚Fair Use‘-Doktrine.

Die ‚Bang Bang‘-Interpretin erklärt auch, dass die ‚Baby Can I Hold You‘-Sängerin "ihren Besitz an der Komposition nicht ordnungsgemäß registriert habe" und, dass sie "nicht die Eigentümerin der besagten Rechte sei und demnach kein Recht habe, ihre angeblichen Besitzansprüche geltend zu machen".

‚Sorry‘ sollte in dem vierten Studioalbum mit dem Titel ‚Queen‘ erscheinen, das letzten August erschienen ist, aber er blieb unveröffentlicht bis er New York DJ Funkmaster Flex in die Hände fiel, der den Song anschließend auf ‚Hot 97 Radio‘ spielte. Woraufhin Tracy die Klage einreichte und Schadensersatz ersuchte.

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